Bauleiter prüft Unterlagen in einer Wohnung, im Hintergrund abgeklebte Türöffnung und Staubschutz

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Übergabe

Kein Vorhaben im Bestand lässt sich vollständig vom Schreibtisch aus planen. Was sich planen lässt, ist die Reihenfolge.

  1. Sie beschreiben Ihr Vorhaben

    Über das Formular, per Telefon oder per E-Mail. Je konkreter Objekt, Umfang und Fotos, desto weniger Rückfragen sind nötig.

    Sie müssen nichts fachlich formulieren. Es reicht, wenn wir verstehen, um welche Räume oder Flächen es geht und was Sie erreichen wollen.

  2. Wir melden uns zurück

    Wir klären offene Punkte und stimmen einen Termin für die Besichtigung ab.

    Manche Vorhaben lassen sich schon am Telefon einordnen. Bei allem, was Untergrund, Substanz oder Statik betrifft, brauchen wir den Blick vor Ort.

  3. Besichtigung vor Ort

    Wir sehen uns Zustand, Untergründe, Zugangswege und die Randbedingungen an und besprechen die möglichen Wege.

    Hier zeigt sich, was tatsächlich gemacht werden muss und wovon abzuraten ist. Auch das gehört zum Termin.

  4. Angebot mit Leistungsverzeichnis

    Sie erhalten die geplanten Arbeiten schriftlich aufgeschlüsselt, damit erkennbar ist, was enthalten ist und was nicht.

    Positionen, die vom Zustand hinter Wand oder Boden abhängen, werden als solche gekennzeichnet, statt sie unauffällig einzupreisen.

  5. Terminplanung und Ausführung

    Reihenfolge der Gewerke, Zugang und Ansprechpartner werden festgelegt. Danach wird gearbeitet.

    Bei bewohnten Objekten stimmen wir Abschnitte und Staubschutz vorher ab, damit die Wohnung nutzbar bleibt.

  6. Abnahme und Übergabe

    Gemeinsame Durchsicht der Arbeiten, Klärung offener Punkte, geräumte Übergabe der Flächen.

Ihre Rolle

Was den Ablauf beschleunigt

Die häufigsten Verzögerungen entstehen nicht auf der Baustelle, sondern davor.

  1. Entscheidungen bündeln

    Material, Format und Ausführung vor dem Start festlegen. Farbe und Dekor können später folgen, Format und Menge nicht.

  2. Zugang klären

    Schlüssel, Zeitfenster, Aufzug, Stellplatz für Fahrzeuge und Container. In Eigentümergemeinschaften auch die Information der Nachbarn.

  3. Freigaben besorgen

    Zustimmung des Eigentümers, Beschluss der Gemeinschaft, statische Nachweise bei Eingriffen in tragende Bauteile.

  4. Ansprechpartner benennen

    Eine Person, die vor Ort entscheiden darf. Der wirksamste Hebel gegen Stillstand, wenn sich etwas Unerwartetes zeigt.

Fragen zum Ablauf

Was oft noch offen ist

Was passiert direkt nach dem Absenden des Formulars?

Ihre Angaben gehen als E-Mail bei uns ein. Sie landen auf der Seite „Vielen Dank“ mit unseren Kontaktdaten. Wenn Sie etwas ergänzen möchten, rufen Sie einfach an.

Muss ich bei der Besichtigung dabei sein?

Es hilft, weil sich Fragen direkt klären lassen. Wenn Sie nicht vor Ort sein können, brauchen wir eine Person mit Zugang und einen Ansprechpartner, der entscheiden darf.

Wie detailliert ist das Angebot?

Es ist nach Arbeiten aufgeschlüsselt. Positionen, die vom Befund hinter Wand, Estrich oder Verkleidung abhängen, sind als solche gekennzeichnet.

Kann sich der Umfang während der Ausführung ändern?

Das kommt im Bestand vor. Wenn sich beim Rückbau etwas zeigt, das im Angebot nicht enthalten war, sprechen wir es an, bevor es ausgeführt wird.

Wie läuft es, wenn schon andere Betriebe beteiligt sind?

Sagen Sie uns, welche Betriebe eingebunden sind und welche Arbeiten sie übernehmen. Wir stimmen die Reihenfolge darauf ab.

Nächster Schritt

Bereit, Ihr Vorhaben anzugehen?

Ein paar Sätze zum Objekt genügen für den ersten Schritt. Alles Weitere klären wir vor Ort.

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